Du, weißt, dass du eine Debatte verloren hast, wenn du so etwas von dir geben musst:
Die CDU fördert demnach Familien, aber nicht Sexualität? Versuchen Sie einmal, einen Satz zu formulieren, der mit all seinen Implikationen noch lächerlicher klingt.
Ich meine, irgendwie ist ja das Weltbild sympatisch, dass man grundsätzlich erst einmal davon ausgeht, dass Sexualität und Ehe grundverschiedene Dinge sind, die nichts miteinander zu tun haben. Viele, die heiraten, werden ja von dieser Sachlage völlig überrascht.
Aber wie zum Teufel sollte dass denn aussehen, wenn man Sexualität fördern würde? Indem man Schwulen einen 10er in den Slip steckt?
Laumann hat übrigens direkt nach dieser Stellungnahme vor der ZDF-Kamera das einzig Richtige gemacht: Die Füße in die Hand genommen und einen polnischen Abgang hingelegt. Zu so einer Aussage will man ja auch nicht freiwillig noch befragt werden. Das wird nur noch peinlicher.
Markus Pieper, EU-Parlamentarier aus dem Münsterland, hat sich als einer der wenigen mal getraut, auf den Punkt zu bringen, wie die konservative Position der CDU zum Elternrecht aussieht:
Kinder haben gottgegebenes Recht auf Vater und Mutter. Niemand ein Recht auf Kinder.
Gut, wenn man Gott in Spiel bringt, hat man keine sonderlich große Diskussionsbasis. Versuchen wir es mal mit einem etwas zugänglicheren Mann: Immanuel Kant.
Bei Kant ist eine Sorgepflicht der Eltern für ihre Kinder dadurch gegeben, dass sie es gewesen sind, die ihre Kinder ohne deren Einwilligung in die Welt gesetzt haben. Damit haben Eltern ein ethisches, wie juridisches Recht zur Erziehung ihrer Kinder, wie die ethische Pflicht (aber nicht eine juridische) hierzu. Kinder sind bei Kant keine Rechtspersonen, daher kommt bei ihm nicht vor, dass diese bestimmte Rechte hätten. Wie sollte ein Kind auch das angebliche Recht auf einen Vater in Anspruch nehmen, wenn dieser gestorben oder unaufindbar ist?
Sicherlich hat Kant bei Eltern an Vater und Mutter gedacht. Aber die Begründung der Rechte und Pflichten von Eltern liegt nicht in ihren biologischen Attributen:
da das Erzeugte eine Person ist, und es unmöglich ist, sich von der Erzeugung eines mit Freiheit begabten Wesens durch eine physische Operation einen Begriff zu machen*): so ist es eine in praktischer Hinsicht ganz richtige und auch nothwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt und eigenmächtig in sie herüber gebracht haben; für welche That auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem ihrem Zustande zufrieden zu machen.
Wäre es demnach denkbar, dass der Beschluss, ein Kind in die Welt zu setzen, von zwei gleichgeschlechtlichen Menschen aus geht, so wie er von leiblichem Vater und leiblicher Mutter ausgeht?
Ja. Das ist derselbe Fall wie bei der künstlichen Befruchtung. Auf die Idee, den gesetzlichen Eltern eines so gezeugten Kindes, eheliche Rechte zu entziehen, ist auch noch niemand gekommen.
Bei Kant ist das Elternrecht ethisch begründet, nicht juridisch, nicht biologisch und nicht religiös. Juridische, biologische und religiöse Umstände mag es geben, sie rütteln aber nicht an der ehtischen Begründung des Elternrechts, weil man es hier mit verantwortlichen Erwachsenen zu tun hat.
Kant wendet sich implizit gegen Piepers Rede vom Gott gegebenen Elternrecht, weil Kinder Wesen sind, denen es möglich sein wird, freie Entscheidungen zu treffen, wobei es für den Menschen unmöglich zu denken ist, dass die Möglichkeit zu freien Entscheidung auf eine physische Ursache zurückführbar wäre,
*) Selbst nicht, wie es möglich ist, daß Gott freie Wesen erschaffe; denn da wären, wie es scheint, alle künftige Handlungen derselben, durch jenen ersten Act vorherbestimmt, in der Kette der Naturnothwendigkeit enthalten, mithin nicht frei. Da sie aber (wir Menschen) doch frei sind, beweiset der kategorische Imperativ in moralisch praktischer Absicht, wie durch einen Machtspruch der Vernunft, ohne daß diese doch die Möglichkeit dieses Verhältnisses einer Ursache zur Wirkung in theoretischer begreiflich machen kann, weil beide übersinnlich sind.
Es ist ja gar nicht so einfach, in Zeiten der EM etwas anderes zu schauen. Das Programm magert doch schon gehörig ab. Einen Blick ins Nachmittagsprogramm habe ich doch gewagt, nur der Neugierde wegen:

Um 13.30 Uhr läuft demnach ein Film der Kategorie Schmonzes. Schmonzes? In überzeugter Abwesenheit meiner Beachtung ist das Genre der Schmonzette wohl ausgearbeitet worden. Oder Schmonzes ist ein österreichischer Begriff für irgendetwas.
Daneben gibt es um 14.40 Uhr für wohl noch härter Gesottene Familienschmonz, das darf man wohl nur im Kreise seiner Verwandschaft schauen. Ein paar Seiten weiter werden doch in dieser Fernsehzeitschrift die einzelnen Filme noch mal dargestellt. Moment… Ah, ja. Jetzt bin ich schlauer. Bei dem Film handelt es sich genauer betrachtet um TV-Schmus. Man wird wohl während dieses Schmonzes schmusen müssen oder so.
Sven Sorgenfrey bemüht sich um eine sachliche Auseinandersetzung mit Patrick Dörings Ausspruch “Tyrannei der Masse”. Aber wer in diesem Zuge Sätze schreibt wie
Die Netzgemeinde hat ihn dafür mit einem Shitstorm bedacht
muss sich nicht wundern, wenn er selbst nicht ernst genommen wird. Um Dörings Punkt stark zu machen, muss man sagen: Der Angriffspunkt der Piratenpartei ist, dass Basisdemokratie vielleicht fairer ist als Fraktionszwang, aber immer noch latent die Diskriminierung der Mehrheit über die Minderheit innehat.
Aber auch anderswo stößt der Demokratiebegriff weiterhin an begriffliche Grenzen, so schreibt Björn Boehning:
wenn wir nicht darauf zählen können, dass demokratische Entscheidungen auch akzeptiert werden, dann sind wir auch mit mehr Partizipationsmöglichkeiten keinen Zentimeter vorangekommen
Wie gesagt: Wenn demokratische Entscheidung nur eine Mehrheitsentscheidung darstellt, kann das immer noch eine Diskriminierung sein. Der moderne Begriff der Demokratie verweist auf einen Staat als Rechtsstaat, der nicht auf fundamentalistische, sondern begründete Argumentationen zurückgreift. Ein solcher Demokrat gibt kein Versprechen ab, Mehrheitsentscheidungen kritiklos zu akzeptieren. Das ist auch gar nicht systemnotwendig, wie Boehning meint.

Das ist auch merkwürdig: Ich war der festen Überzeugung, mit Sicherheit schon mal etwas über Demokratie geschrieben zu haben. Witzig ist aber irgendwie, dass ich heute darüber schreibe und vor einem Jahr etwas über Spiegeldemokratie schrieb. Vielleicht wird das nun so eine Art Demokratietag, aber das durchzuhalten ist auch schon wieder so ein Ding.
Dieser Tage wird dauernd von Demokratie gesprochen, mich wundert, dass oftmals der Eindruck entsteht, dass diejenigen, die darüber schreiben, doch gar wenig über diesen Begriff wissen.
Da hat z.b. Jakob Augstein einen Artikel über Griechenland geschrieben, der interessant ist, weil er so bedeutungsschwanger daherkommt und doch 24 Stunden nach Veröffentlichung implodiert:
Papandreou hat Europa überrascht und die Märkte erschüttert. Aber er hat Griechenland seine Würde zurückgegeben und Europa dem Moment der Wahrheit näher gebracht, der unweigerlich eines Tages kommen wird.
Tja, und nun ist das Referendum abgeblasen, in der Augsteinschen Betrachtungsweise hat das griechische Volk seine Würde wieder verloren und kein Grieche beschwert sich darüber ernsthaft. Und dieses Wahrheitsgebrabbel ist nur defätistisches Blabla. Niemand versteht doch gerade ernsthaft, wohin die Reise geht.
Helmut Schmidt hat gesagt, Demokratie sei zwar die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit, aber in Deutschland sei es so, dass die Mehrheit auch wüsste, worüber sie zu entscheiden hat und worüber nicht. So hat das in meiner Erinnerung Denis Scheck wiedergegeben. Ich finde allerdings weder das Zitat bei Schmidt noch bei Scheck. Also, Entschuldigung, wenn die Wiedergabe falsch ist. Das Zitat legt allerdings nahe, dass die Minderheit der Mehrheit dankbar sein darf, dass sie so gütig ist, nicht alles zu entscheiden. Damit bleibt unser Staat grundsätzlich ein Unrechtsstaat. Ist das so?
Thomas Stadler fragt
Wie schockierend kann es für eine Institution wie die EU und ihre Mitgliedstaaten – die sich Freiheit und Demokratie auf ihre Fahnen geschrieben haben – eigentlich sein, wenn sich das betroffene
Mitgliedsland dazu entschließt, eine essentielle Frage demokratisch zu klären?
Oh, sehr schockierend, wenn es sich um Unrecht handelt, dass eine Mehrheit eine Minderheit diskriminiert. Überhaupt hat niemand den Griechen ein Mandat gegeben, unterm Strich über die Lage ganz Europas derart zu votieren, meint Michael Spreng, der ansonsten die Demokratiedebatte gerade für naiv hält. Das ist sie auch, aber man sollte dennoch einmal darüber zu sprechen kommen.
Bei Frank Schirrmacher liest man den gedanklichen Fehler, der die Demokratiedebatte gerade so erschwert: Es ist der heutige Demokratiebegriff, der sowohl den klassischen Demokratiebegriff als auch den Begriff des Rechtsstaates als Republik verinnerlicht. Was heisst das?
Der klassische Demokratiebegriff ist der, auf den schon Helmut Schmidt oben anspielt: Es ist das Mehrheitswahlrecht, in dem eine Mehrheit sich für oder gegen etwas entscheidet. Dies ist aber mitnichten eine Entscheidung darüber, was rechtens ist, was gerecht ist. Es ist nur die Entscheidung, was die Mehrheit will. Daher ist Demokratie, wäre es Staatsform, nach Kant völliges Unrecht, weil in jeder Entscheidung eine Minderheit diskriminiert wird. Für Kant kommt nur die Republik als Staatsform in Frage, weil sie den Rechtsstaat verkörpert, in einer rechtmäßig ausgeführten Systematik. Als Politikform kann man nun Demokratie noch einsetzen, aber nach Kant ebensogut eine Monarchie, es spricht zumindest zunächst einmal wenig dagegen.
Der heutige Demokratiebegriff beinhaltet nun eher diesen Republikbegriff Kants: Rechtsstaat plus Demokratie als Politikverfahren. Er beinhaltet aber nicht, wie Stadler denkt: Demokratie als Indikator rechtmäßigen Verfahrens, denn das kann ja immer noch unrecht sein. Bestimmte Fragen kann man aber durch Wehrheitswahlrecht abstimmen lassen, dem Regenten ist es aber auferlegt, bestimmte Fragen nicht durch Mehrheitswahlrecht klären zu lassen: Z.B. kann er den Rechtsstaat an sich nicht einer demokratischen Wahl überlassen. Es liegt nicht, wie Schmidt meint, in der Güte des Regenten, dies nicht zu tun, er hat das Recht nicht, dies zu tun.
Hat nun ein Politiker wie Papandreou das Recht, die Entscheidung über eine Wirtschaftszugehörigkeit über das Mehrheitswahlrecht entscheiden zu lassen? Ja, das hat er. Ratsam ist es wohl nicht. Einerseits hat kein Volk der Welt in Sachen Finanzkrise gerade soviel Wissen, dass es für eine vernünftige Entscheidung gerade ausreicht. Andererseits entscheidet so, wie man Michael Spreng zugestehen muss, ein Volk auch über das Schicksal anderer, wozu es kein Recht hat. Fraglich wäre, ob das politische Verfahren widerspruchsfrei ist, wenn zunächst kein Referendum über eine EU-Zugehörigkeit gemacht wird, im Zuge des Verfahrens dies aber erwogen wird.
Wenn Augstein, Schirrmacher und Stadler Papandreous Referendum demnach als rechtens und wünschenswert weil demokratisch bezeichnen, beziehen sie sich lediglich auf den klassischen Demokratiebegriff, nach dem in einem Staat dasjenige als Recht angesehen wird, was durch Mehrheitswahlrecht entsteht. Und darin liegt eben der Fehler: Eine solche Entscheidung kann Unrecht sein und hat mit dem, was rechtens ist, d.i. was aus vernünftigen Gründen Recht sein müsste, entscheidend nichts zu tun.
Auch schön
- Michalis Pantelouris kommentiert seinen Text damit, dass er für direkte Demokratie ist, aber nur, wenn sie nicht diskriminiert. Das aber kann mit der Demokratie als Staatsform ja gerade nicht ausgeschlossen werden.
- Fefe fragt nach einem deutschen Volksentscheid bezüglich der EU-Rettungspakete. Kann man machen, muss man aber auch nicht. Und das ohne Begründung.
- Für MSPRO ist die Entwicklung in Griechenland die Dekonstruktion der demokratischen Nation, wobei bei ihm Nation und Staat dasselbe ist. Das ist ebensolcher Wirrwarr wie “Papandreou konnte gar nicht anders”. 24 Stunden später kann er das sehr wohl.
[ Foto: Rachel Pasch - What part of... | CC BY-NC 2.0 ]
Ich habe mich vor 5 Jahren mal in einem Flyer über den Begriff Sachzwänge empört. Dann hat man lieber von alternativlos geredet, da ansonsten doch zu durchsichtlich ist, dass man den Dingen Zwänge unterstellt, die von diesen einfach nicht ausgehen. Alternativlos ist dann letztes Jahr verbrannt, hat ja auch lange gedauert.
Der Begriff der Netzgemeinde oder ähnliche Wortkonstrukte verbrennt gerade etwas schneller. Nötig hätte das Verbrennen in der öffentlichen Rede auch das Wort Diskurs.
Schon der Wikipedia-Eintrag des Begriffes wirkt so unbelesen, dass man sagen muss: Heute wird das Wort oftmals nur noch so verwendet, dass das eigene Gefasel unabhängig von seinem Gehalt geadelt werden soll. Und insofern ist die Verwendung völlig überflüssig und verschleiert eine Sacherörterung mehr, als dass seine Verwendung eine sachliche Verbesserung darstellt.
Im Wissenschaftlichen bereich mag das Wort noch seine Berechtigung haben, aber auch dort ist oftmals nur von der öffentlichen Meinung die Rede, wenn hochtrabend von Diskurs gesprochen wird.
[ Foto: Rachel Pasch - What part of... | CC BY-NC 2.0 ]
Comedians machen das wegen dem Geld,
Kabarettisten wegen des Geldes.
[via]
